- Die Spezialisten
- Emil, der Ausgewogene Getränkesortiment
- Marco, der Vielschichtige Equipment
- Lutz, der Expressive Projektberatung & Locations
- Torsten, der Kraftvolle Kontakt
- Edit, die Mächtige Angebote & Informationen
- Hans, der Ausgezeichnete Über uns

Ihr Team für volle Lager, passendes Equipment, verlässlichen Service und unvergessliche Events.

Ihr Spezialist mit dem richtigen Riecher für Geschmack und Wirtschaftlichkeit.

Ihr Spezialist für durchdachte Ausstattung bei der es an nichts fehlt.

Ihr planvoller Spezialist mit den richtigen „connections“ für jedes Event.

Ihr kommunikativer Spezialist für schnelle Lieferungen und Service.

Ihre Spezialistin mit Blick und Kalkül für Bestellungen, die sich rechnen.

Ihr alteingesessener Spezialist in Sachen Gastronomie und Getränkehandel.

Die Spezialisten
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Emil, der Ausgewogene
Ihr Spezialist mit dem richtigen Riecher für Geschmack und Wirtschaftlichkeit.
Getränkesortiment
Marco, der Vielschichtige
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Equipment
Lutz, der Expressive
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Edit, die Mächtige
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Angebote & Informationen
Hans, der Ausgezeichnete
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Über unsIhr Spezialist für die Gastronomie
Der Markt-Spezi
In § 8 des Gaststättengesetzes geht es um das Erlöschen der der Gaststättenerlaubnis. Wörtlich heißt es dort: „Die Erlaubnis erlischt, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Die Fristen können verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.“
Corona-Maßnahmen sind ein wichtiger Grund
Das Wirtschaftsministerium hat hierzu mitgeteilt, „dass auch die Corona-Maßnahmen einen „wichtigen Grund“ i.S.d. § 8 S. 2 Gaststättengesetz darstellen, da es sich um hoheitliche Maßnahmen ohne Verschulden des Betroffenen handelt. Ein Antrag auf Fristverlängerung kann daher gestellt werden. Insbesondere bei Diskotheken und Clubs wird das erforderlich sein.“
Nachdem es keine automatische Fristverlängerung gibt, müssen alle Betriebe, die seit Anbeginn der Pandemie geschlossen haben, noch vor dem 16. März 2021 eine entsprechende Fristverlängerung beantragen, da sonst ihre Betriebserlaubnis erlischt. Neben den vom Ministerium angesprochenen Diskotheken und Clubs kann dies auch getränkegeprägte Betriebe betreffen, falls diese durchgängig geschlossen waren.
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COVID-19-Pandemie (Coronavirus)
Als Service für die Gastronomie-Kunden hat die Radeberger Gruppe eine Informationsseite erstellt, auf der alle wichtigen Maßnahmen & Checklisten in Bezug auf das Coronavirus zusammengefasst und fortlaufend auf dem aktuellsten Stand gehalten werden.
Die umfänglichen Informationen erhalten Sie online unter:
www.corona.gastronomie-info.de
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für Deutschland zur
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Gästeregistrierung und Kontaktnachverfolgung
Alle weiteren Informationen finden Sie hier im PDF Präsentation pass4all USP oder unter der Webseite www.pass4all.de

Unser Partner Gastivo bietet Ihnen einen Marktplatz für alles, was Sie brauchen.
Egal ob Getränke, Food oder Non-Food –
Hier wird Ihr individuelles Sortiment übersichtlich in einem Warenkorb gebündelt.
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IHR SPEZIALIST FÜR DIE GASTRONOMIE
WIR SORGEN DAFÜR, DASS SIE IMMER „FLÜSSIG“ SIND.
Seit Jahrzehnten beliefern wir Gastronomie & Hotellerie mit unserem großen Angebot von Bieren, Spirituosen, Alkoholfreien Getränken und bieten ein erlesenes Wein- und Sektsortiment aus der Region und Übersee.
Unsere Lieferwagen haben Sie bestimmt schon einmal in und um Dresden, in der Sächsischen Schweiz oder im Gebiet bis nach Zinnwald, Bautzen, Kamenz oder Meißen gesehen.
An 365 Tagen im Jahr erfüllen wir fast alle Wünsche unserer Kunden. Dazu gehören neben der Getränkelieferung z.B. auch die Anlieferung von Ausschankwagen, Bierkühlungen, Kühlschränke, Gläser, Klapptheken und vieles mehr.
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